Bei Brücken gelten die Normen – warum nicht bei der Biodiversität?
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In der aktuellen Ausgabe von N+L Inside wirft Werner Müller eine interessante Frage auf: Weshalb werden Vorgaben zum Schutz der Biodiversität häufig als verhandelbar betrachtet, während technische Normen im Bauwesen selbstverständlich eingehalten werden müssen?
Ausgangspunkt der Überlegungen ist die Aussage, dass Biodiversität eine gesellschaftliche Grundversorgung darstellt. Gleichzeitig sind die rechtlichen Grundlagen für ihren Schutz breit abgestützt – von der Bundesverfassung über Gesetze und Verordnungen bis hin zu Strategien und Fachgrundlagen.
Am Beispiel von Mooren und Biotopen von nationaler Bedeutung stellt der Autor die Frage, weshalb immer wieder darüber diskutiert wird, ob bestehende Schutzbestimmungen vollständig umgesetzt werden sollen. Bei technischen Normen wäre eine solche Diskussion kaum vorstellbar. Schliesslich wird auch nicht darüber verhandelt, ob eine Brücke mit dünneren Trägern gebaut werden darf, als es die Normen verlangen.
Ein ähnlicher Gedanke liegt auch der Ökologischen Infrastruktur zugrunde. Damit die Biodiversität ihre Leistungen langfristig erbringen kann, braucht es genügend hochwertige Lebensräume, die am richtigen Ort liegen und ausreichend miteinander vernetzt sind. Fehlen diese tragenden Elemente, können Populationen verschwinden, ökologische Prozesse beeinträchtigt werden und wichtige Leistungen der Natur verloren gehen – ähnlich wie eine Brücke ihre Funktion nicht erfüllen kann, wenn ihre tragenden Strukturen zu schwach wären.
Biodiversität gehört zur Grundversorgung unseres Landes. Der Aufbau und die langfristige Sicherung einer funktionsfähigen Ökologischen Infrastruktur sind zentrale Voraussetzungen, damit diese Grundversorgung auch künftig gewährleistet werden kann.
